Diese Kategorie umfasst die Ausbildungsinhalte gemäß Anlage 5 der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)(zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, § 6 Absatz 1, § 7a Absatz 3 Satz 1 und § 11 Absatz 3 Satz 1). Ziel ist der Erwerb der theoretischen und praktischen allgemeinen Fachkenntnisse für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins. Die Inhalte entsprechen den in der TfV definierten Zielen und Ausbildungsinhalten, insbesondere zu Eisenbahntechnik, Bahnbetrieb, Sicherheitsgrundsätzen, Arbeits- und Unfallschutz sowie den grundlegenden Tätigkeiten des Triebfahrzeugführers.